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Wofür wir kämpfen

Haltet ein! Vernunft jetzt! Stop!

1. Tarifliches Moratorium:

Tadano Demag verpflichtet sich, Betriebsänderungen (u. a. in Form von Verlagerung, Werkschließung, Auftragsverlagerung, Personalabbau durch Aufhebungsverträge, betriebsbedingte Kündigungen) in Zweibrücken nicht vor dem 31.12.2027 zu beginnen. Davon kann nur einvernehmlich im tariflichen Beteiligungsfahren nach Ziffer 2 abgewichen werden.

Wir sind bereit und packen aktiv mit an!

2. Tarifliches Beteiligungsfahren mit dem Ziel, wettbewerbsfähige und tarifliche gebundene Arbeitsplätze in Zweibrücken und das Unternehmen familien- und enkelsicher zu erhalten:

Das Beteiligungsverfahren soll im Zeitraum bis 31.12.2027 beteiligungsorientiert umgesetzt werden, um Sicherheit, Qualität und Effizienz mit Compliance als Fundament umzusetzen und einen Fair Wandel nach dem Grundsatz fair, ökologisch, sozial und gerecht und unter aktiver Beteiligung der Beschäftigten zu gestalten. Projektplan und Projektorganisation werden zwischen den Betriebsparteien vereinbart. Es wird ein paritätisch besetzter Lenkungsausschuss (AG einerseits und BR/IGM andererseits) gebildet, der Initiierung, Controlling des Prozessverlaufes und die gemeinsame Umsetzung von kontinuierlichen Verbesserungsschritten steuert und kontrolliert. Die Entscheidungen werden einvernehmlich getroffen. Der Arbeitgeber hat das letzte Entscheidungsrecht zur Umsetzung einzelner Projekte auf Vorschlag des Lenkungssauschusses. Abweichungen Ziffer 1 sind ausgeschlossen und können nur einvernehmlich umgesetzt werden.

Belastungsschutz durch Mindestpersonalbemessung

3. Belastungsschutz durch tarifliche Mindestpersonalbemessung von 1100 Beschäftigten in Zweibrücken und garantierten 40 Ausbildungsplätzen pro Ausbildungsjahr (Berufsausbildung und Duales Studium). Die Verteilung der Personalbemessung auf die einzelnen Bereiche wird jährlich durch Betriebsvereinbarung vereinbart. Im Nichteinigungsfall entscheidet eine betriebsverfassungsrechtliche Einigungsstelle nach Maßgabe des § 76 Abs. 1 bis Abs. 5 BetrVG.

Betriebsbedingte Kündigungen, die zu einer Unterschreitung der im Betrieb bzw. den betrieblichen Bereichen geltenden Mindestpersonalbemessung führen würden, sind, sofern Mitglieder der IG Metall hiervon betroffen sind, unwirksam.

Mehr Schutz durch mehr Mitbestimmung für IG Metall Mitglieder

4. Tarifliche Erweiterung der Mitbestimmung:

Betriebsbedingte Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit analog § 102 Abs. 6 BetrVG der Zustimmung des Betriebsrates und der IG Metall.

Bei Streitigkeiten über die Nichterteilung der Zustimmung entscheidet eine tarifliche Einigungsstelle.

Zukunftsgestaltung bis 2032 jetzt sofort!

5. Laufzeit dieses Tarifvertrages bis zum 31.12.2032

Zukunft für Tadano Zweibrücken!

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IG Metall Homburg-Saarpfalz

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You'll never walk alone.

Gemeinsam stärker.

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